Prof. Dr. Thomas Hackländer
Vorsitzender der AGIT
Leitender Oberarzt HELIOS Klinikum Wuppertal
Weltweit gilt es im Rahmen der diagnostischen Radiologie als „Good Clinical Practice“, dass zu den Bilddokumenten auch ein Befundbericht erstellt wird, der neben der Beschreibung der auf den Bildern sichtbaren Befunde auch eine Bewertung mit wahrscheinlichkeitsbasierten Differentialdiagnosen enthält (1-3). In diesem Sinne ist die Erstellung der Befundberichte essentieller Bestandteil der radiologischen Tätigkeit und spiegelt einen wesentlichen Teil der ärztlichen Tätigkeit in der Radiologie wider.
Um dieser bedeutenden Rolle der Befundung Rechnung zu tragen, hat die Deutsche Röntgengesellschaft eine Befundungsinitiative gestartet, die verschiedene Ansätze und Projekte vereint:
Ein zentraler Ansatz ist die Standardisierung der Befundberichte zu den verschiedenen Untersuchungsverfahren in der Radiologie. Dabei geht es nicht nur um die Festlegung der Struktur und Inhaltselemente des Befundberichtes, sondern auch um dessen Kodierung, durch die zukünftig eine automatisierte Auswertung möglich werden soll.
Ein anderer Punkt ist der Ablauf der Befundung selber: In der Schnittbilddiagnostik werden zunehmend umfangreiche Datensätze akquiriert, die unter unterschiedlichen Fragestellungen interpretiert werden können. Damit findet die Befundung zunehmend nicht mehr einzeitig zum Zeitpunkt der Bilderzeugung statt, sondern muss als ein Prozess angesehen werden. Diese Entwicklung wurde neben anderen Anpassungen in einer Norm zur Befundung aufgegriffen, an deren Entwicklung sich die Deutsche Röntgengesellschaft maßgeblich beteiligt hat.